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Anmeldung am Berufskolleg

Das Berufskolleg des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen ist als staatlich anerkannte Ersatzschule eine Schule in freier Trägerschaft gemäß dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Träger des Berufskollegs ist der Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund.

Mit dem Besuch unserer Berufsschule erfüllen die Schülerinnen und Schüler die gesetzliche Schulpflicht (§ 34 Absatz 2 Satz 2 SchulG).

Die an unserer Berufsschule erworbenen Abschlüsse sind gleichwertig mit den Abschlüssen einer öffentlichen Schule (§ 100 Absatz 4 SchulG).

Anmeldung durch den Betrieb:

Für eine ordnungsgemäße Beschulung an unserer Schule ist durch den Betrieb eine Anmeldung mit dem angefügten Anmeldeformular erforderlich!

Hier finden Sie Anmeldeformular sowie Schul- und Hausordnung zum Download:

Unsere Dokumente liegen im pdf-Format für Sie vor. Um diese betrachten zu können, benötigen Sie den Adobe Reader. Dieser steht für Sie kostenlos bei www.adobe.com/de/ zum Download bereit.

Informationen zum Unterbringungskostenzuschuss

Mit Wirkung vom 01.03.2018 ist ein Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) in Kraft getreten, der eine Bezuschussung zu den Unterbringungskosten (Kosten für Unterbringung und Verpflegung) für die Zeit der notwendigen auswärtigen Unterbringung beim Besuch der Berufsschule in einer bezirksübergreifenden Fachklasse regelt.

Diese Bezuschussung kann auch von Schülerinnen und Schülern, die das Berufskollegs des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen in Eslohe besuchen, beantragt werden.

Insofern kann allen Auszubildenden, denen die tägliche Anfahrt nicht zugemutet werden kann, je besuchten Unterrichtstag (Bestätigung der Anwesenheit durch die Schule) ein Zuschuss von bis zu 20 Euro gezahlt werden.

Detaillierte Informationen für die Beantragung stehen auf der Website des Ministeriums zur Verfügung.

Das erforderliche Antragsformular liegt zum Download bereit. Der unterschriebene Antrag (keine Kopie oder Scan) kann unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtsblockes in einfacher Ausführung gestellt werden. Hierzu muss eine Kopie der bezahlten Blockrechnung als Anlage hinzugefügt werden!

Für Schüler/innen unseres Berufskollegs muss der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag an unsere Schule geschickt werden (siehe Erlass Punkt 2.1.1). Die Anträge werden von der Schule dann zur Bearbeitung an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.