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Prüfungen

Die Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Dachdecker sieht eine Zwischenprüfung gegen Ende des zweiten Lehrjahres und eine Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit vor.

Für die Durchführung dieser Prüfungen sind die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Handwerkskammern bzw. Kreishandwerkerschaften zuständig. Diese laden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, jeden Prüfling zu den entsprechenden Prüfungen ein.

Einige Prüfungsteile sind an unserer Schule abzulegen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf

  1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
    • Der Prüfling soll drei Arbeitsproben durchführen.
    • Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.
  2. Dach- und Wandtechnik
    • Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    • Die Prüfungszeit beträgt 165 Minuten.

Gesellenprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Gesellenprüfung statt. Durch die Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.

Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf

  1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
    • Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen.
    • Während der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.
    • Bei der Aufgabenstellung ist der Schwerpunkt, in dem der Prüfling ausgebildet worden ist, zu berücksichtigen.
    • Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 14 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
  2. Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
    • Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    • Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
  3. Abdichtungen
    • Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    • Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde
    • Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    • Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Der Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.

Dies ist der Fall, wenn der Auszubildende neben guten Leistungen in der Praxis auch in den für die Berufsausbildung wesentlichen Berufsschulfächern im Durchschnitt gute Leistungen nachweist. (Der Notendurchschnitt muss in den prüfungsrelevanten Fächern im Zeugnis des zweiten Ausbildungsjahres 2,4 oder besser sein.)

Entsprechende Anträge sind bei der zuständigen Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft zu stellen.