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FAQ
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Alle Details finden sich hier.
Gemäß dem aktuellen Bildungsplan für die Ausbildung zum Dachdecker (m/w/d) sind die Unterrichtsfächer folgenden Lernbereichen zugeordnet:
I. Berufsbezogener Lernbereich
Der berufsbezogene Lernbereich umfasst folgende Bündelungsfächer:
- Decken von Dächern
- Abdichten von Dächern und Bauwerken
- Bekleiden von Außenwänden
Diese Fächer werden über den gesamten Bildungsverlauf unterrichtet und umfassen jeweils mehrere Lernfelder.
Ebenfalls dem berufsbezogenen Lernbereich zugeordnet sind die Fächer:
- Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch
Wirtschafts- und Betriebslehre
II. Differenzierungsbereich
Technologische Übungen
Die technologischen Übungen sind fachpraktische Arbeiten in unseren Werkhallen, die von einem Werkstattlehrer betreut werden. Dabei wird in handlungsorientierter Weise das in die Praxis umgesetzt, was im theoretischen Unterricht erarbeitet wird. Insofern ergänzen diese Übungen den Unterricht im berufsbezogenen Bereich.
III. Berufsübergreifender Bereich
Grundlagen für den Unterricht in diesen Fächern sind die gültigen Bildungspläne und Unterrichtsvorgaben für den entsprechenden Fachbereich der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung, sowie die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Lernbereiche.
Der Unterricht unterstützt die berufliche Bildung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Decken von Dächern
Im diesem Fach sind die Lernfelder zusammengefasst, die sich mit dem Decken von Dächern beschäftigen. Zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres machen sich die Schülerinnen und Schüler mit der baulichen und örtlichen Situation auf einer Baustelle vertraut und berücksichtigen die Unfallverhütungsvorschriften in Bezug auf Absturzsicherung und die eingesetzten Maschinen (LF 1). Darauf aufbauend erwerben sie Kompetenzen, um eine einfache, ungedämmte Dachfläche regensicher einzudecken (LF2). Sie entwickeln räumliches Vorstellungsvermögen, indem sie verschiedene Dachformen in Dreitafelprojektion oder perspektivisch als technische Zeichnung maßstäblich (M 1:100/M 1:200) darstellen. Die Schülerinnen und Schüler führen einfache Berechnungen zu Längen-, Winkel-, Flächen- und Materialmengen durch. Sie informieren sich über Holzqualitäten, Querschnitte und Verbindungsarten und -mittel. Anhand dieser Kompetenzen erstellen sie Holzkonstruktionen (LF 5).
Im zweiten Ausbildungsjahr liegt der Fokus darauf, die Funktionsschichten unterschiedlicher Dachaufbauten (Auf- und Zwischensparrendämmung) und Unterdächer (Unterspannung, Unterdeckung) in einem wärmegedämmten Dach in einen konstruktiven und bauphysikalischen Zusammenhang zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler planen unter Beachtung der erforderlichen Funktionsschichten die unterschiedlichen Dachaufbauten. Dazu wählen sie die entsprechenden Werkstoffe aus (LF 8). Sie erstellen ergänzend dazu den Dachaufbau und die Eindeckung für Materialien, wie Schiefer, Faserzementplatten und in manchen Regionen auch Holzschindeln (LF 9). In beiden Lernfeldern schließen sie einfache Detailanschlüsse, wie Traufe, Ortgang und First an die unterschiedlichen Flächeneindeckungen an. Sie fertigen Skizzen z. B. Schnittzeichnungen an, um ihre Vorschläge zu Detaillösungen zu visualisieren.
Im dritten Ausbildungsjahr erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen im Bereich der Metalldeckungen mit den jeweils spezifischen werkstofftechnischen Anforderungen, z. B. thermische Längenänderung und Korrosion (LF 12). Sie erörtern die gesamte Detaillierung der zunehmend komplexen Dachbauteile. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Detailausführungen in Bezug auf fachliche Richtigkeit und entwickeln Konstruktionskriterien. Sie bewerten vorhandene Detaillösungen auf der Grundlage dieser Kriterien (LF 13). Sie planen, montieren und berechnen Energiesammler, Blitzschutzanlagen und Einbauteile für geneigte und flache Dächer sowie für Fassaden. Sie informieren sich über die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom (LF 16).
Abdichten von Dächern und Bauwerken
Im diesem Fach sind die Lernfelder zusammengefasst, die sich mit dem Abdichten von Dächern beschäftigen. Im ersten Ausbildungsjahr setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit vorbereitenden Arbeiten im Abdichtungsbereich auseinander. Sie stellen einschaliges Mauerwerk oder Stahlbetonteile für Dachrandabschlüsse, Aufkantungen, aufgehende Wände oder Schornsteine her (LF 3, LF 4).
Im zweiten Ausbildungsjahr entwickeln die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, um eine wärmegedämmte Fläche und deren Randanschlüsse mit bituminösen oder hochpolymeren Materialien abzudichten. Unter Beachtung der konstruktiven und bauphysikalischen Wechselwirkungen kombinieren sie die Funktionsschichten in den verschiedenen Dachaufbauten und bewerten sie nach ökologischen und ökonomischen Aspekten. Mithilfe von Schnittzeichnungen stellen sie die Dachaufbauten mit ihren Funktionsschichten dar. Sie führen bauphysikalische Berechnungen zur Dimensionierung der Wärmedämmung durch und berechnen die Dachfläche für die Materialkalkulation (LF 10). Die Schülerinnen und Schüler konzipieren Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser (für außen- und innenliegende Entwässerungen) und machen sich mit der Funktionsweise von Notüberläufen und Regenwassernutzungsanlagen vertraut. Sie beachten dabei den notwendigen Gefälleverlauf und den Anschluss an die Funktionsschichten der Dachaufbauten (LF 7).
Im dritten Ausbildungsjahr erarbeiten die Schülerinnen und Schüler zunehmend selbstständig anspruchsvollere Details am flach geneigten Dach und an der Bauwerksabdichtung. Beim Zeichnen und Skizzieren von Detailschnitten erfassen die Schülerinnen und Schüler die Bauteile in verschiedenen Ebenen (LF 14). Sie bauen auf den Kompetenzen aus den Arbeitsprozessen mit Abdichtungsmaterialien aus dem LF 10 und LF 7 bei der Instandhaltung von Dach- und Wandflächen auf (LF 17).
Bekleiden von Außenwänden
Im diesem Fach sind die Lernfelder zusammengefasst, die sich mit dem Bekleiden von Außenwänden beschäftigen. Das Fach Außenwände bekleiden ist zeitlich im zweiten und dritten Ausbildungsjahr angesiedelt.
Die Schülerinnen und Schüler planen den Aufbau, die Befestigung und die Bekleidungsart von wärmegedämmten und hinterlüfteten Außenwandbekleidungen. Dabei können sie die erworbenen Kompetenzen aus dem Bereich des geneigten Daches mit seinen Unterkonstruktionen und kleinformatigen Deckmaterialien nutzen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Ausbildung der Unterkonstruktion und deren Verankerung bzw. Verbindung, die Windsogsicherung der Platten und planen die Anordnung der Funktionsschichten in der vorgehängten Fassade. Neben Schnittzeichnungen durch den Wandaufbau stehen Berechnungen für die Materialkalkulation und Dämmstoffdimensionierung im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden zunehmend sicherer im Umgang mit Tabellenwerken, Fachregel- und Gesetzestexten. Aus denen wählen sie beispielsweise Auszugswerte und Dimensionierung von Schrauben, Formaten, Höhen- und Seitenüberdeckungen und Kennzahlen für die Wärmedämmstoffberechnungen aus (LF 11).
Im dritten Ausbildungsjahr verknüpfen die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der konstruktiven Durchbildung von Detailanschlüssen an der Außenwandbekleidung mit bereits erworbenen Kompetenzen aus Lernfeldern zum Decken von Dächern oder zur Bauwerksabdichtung. Durch Kriterien geleitete Analysen von Bauteilübergängen (Sockel/Wand oder Wand/Dach) und Durchdringungen bringen sie die verschiedenen Ausführungen in einen Zusammenhang und erkennen immer wiederkehrende Prinzipien in der Baukonstruktion (LF 15).
Die Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Dachdecker sieht eine Zwischenprüfung gegen Ende des zweiten Lehrjahres und eine Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit vor.
Für die Durchführung dieser Prüfungen sind die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Handwerkskammern bzw. Kreishandwerkerschaften zuständig. Diese laden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, jeden Prüfling zu den entsprechenden Prüfungen ein.
Einige Prüfungsteile sind an unserer Schule abzulegen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
- die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
- Der Prüfling soll drei Arbeitsproben durchführen
- Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden
2. Dach- und Wandtechnik
- Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten
- Die Prüfungszeit beträgt 165 Minuten
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Gesellenprüfung statt. Durch die Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf
- die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
- Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen
- Während der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt
- Bei der Aufgabenstellung ist der Schwerpunkt, in dem der Prüfling ausgebildet worden ist, zu berücksichtigen
- Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 14 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten
- Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
- Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten
- Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten
- Abdichtungen
- Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten
- Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten
- Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Der Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.
Dies ist der Fall, wenn der Auszubildende neben guten Leistungen in der Praxis auch in den für die Berufsausbildung wesentlichen Berufsschulfächern im Durchschnitt gute Leistungen nachweist. (Der Notendurchschnitt muss in den prüfungsrelevanten Fächern im Zeugnis des zweiten Ausbildungsjahres 2,4 oder besser sein.)
Entsprechende Anträge sind bei der zuständigen Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft zu stellen.
Berufsschulabschluss
Die Berufsausbildung schließt ab mit der Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk vor der zuständigen Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft.
Unabhängig vom Berufsabschluss erwerben die Auszubildenden unseres Berufskollegs den Berufsschulabschluss, wenn die Leistungen am Ende der Berufsschule in allen Fächern mindestens „ausreichend“ oder in nicht mehr als einem Fach „mangelhaft“ sind.
Wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in einem einzigen Fach, in dem eine mangelhafte oder bessere Note erteilt wurde, ausreicht, um den Abschluss oder eine Berechtigung zu erlangen, kann eine Nachprüfung abgelegt werden.
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mit dem Berufsschulabschluss an unserem Berufskolleg wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.
Fachoberschulreife
Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife),
- wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und
- die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Schülerinnen und Schüler, die neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen, erwerben darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen
- durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss, oder
- durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann auch nachträglich zuerkannt werden. Über den Antrag entscheidet das Berufskolleg, welches das Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt hat.
Online-Lernangebote für Auszubildende des Dachdeckerhandwerks

Bildungsserver DACH
Auf dem Bildungsserver Dach liegen Übungsaufgaben und Lösungen für die Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe bereit.

Dachdeckerwiki
Die Dachdeckerwiki ist eine umfangreiche Wissensdatenbank für die Technologischen Bereiche und umfasst prüfungsrelevante Inhalte und Anleitungen.

DDApp
Die Dachdecker-LernApp DDApp ist speziell für den Einsatz mit dem Smartphone gedacht. Ein virtuelles Karteikartensystem ist in der App integriert.
Alle Details zum Schulprogramm finden Sie hier.